Entzündeter / abgestorbener Zahnnerv – was nun?
Die Erfolgsaussichten von Wurzelkanalbehandlungen waren früher mäßig – nur etwa 50% der Zähne konnten über einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten werden.
In den letzten Jahren wurden jedoch weitreichende Verbesserungen gegenüber den früher angewandten Techniken eingeführt.
So sollte die Länge einer Zahnwurzel heute nicht mehr mit einem Röntgenbild, sondern mit der viel präziseren Methode der elektronischen Längenbestimmung gemessen werden. Flexible Nickeltitaninstrumente, welche regelmäßig ausgetauscht werden müssen, und die Anwendung verschiedener, die Desinfektion der Wurzelkanäle verbessernder Spüllösungen, sind nur einige weitere Beispiele für die Fortschritte, die die Zuverlässigkeit von Wurzelbehandlungen gegenüber früher beträchtlich erhöhen.
Dass diese Methoden in Deutschland lange Zeit kaum zur Anwendung kamen, und immer noch nicht flächendeckend eingesetzt werden, ist der Tatsache geschuldet, dass sie für gesetzlich krankenversicherte Patienten bis heute nicht abrechenbar sind. Leider verharrt die GKV, wie so oft, bei den Behandlungsmethoden der 1970/80-er Jahre.
Hiermit sollten Sie sich nicht abfinden, sondern Ihren erkrankten Zahn mit einer Wurzelbehandlung nach modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen behandeln lassen. Die dafür zusätzlich notwendigen Arbeitsschritte können glücklicherweise mittlerweile privat vereinbart werden, ohne dass Sie den Anspruch auf die Abrechnung der Grundleistungen über die Krankenversichertenkarte verlieren.
Die Kosten sind nicht hoch, jedoch verbessert eine qualitativ hochwertige Wurzelkanalbehandlung die langfristigen Erfolgsaussichten für Ihren Zahn erheblich.